Pharmazeutische Beratung im Zusammenhang mit der Entlassung aus dem Krankenhaus
Sicher und gut informiert
Wenn Sie das Krankenhaus verlassen, helfen wir Ihnen, sicher und gut informiert nach Hause zu gehen. Wir bieten Ihnen eine aktuelle Medikationsübersicht, ein Informationsgespräch, die digitale Erfassung Ihrer Medikationsdaten und die Übermittlung an Ihren Hausarzt und Apotheker. So gewährleisten wir eine sichere und effektive Fortsetzung Ihrer Behandlung.
Arzneimittelberatung beim Verlassen des Krankenhauses
Wenn Sie das Krankenhaus verlassen, helfen wir Ihnen, sicher und gut informiert nach Hause zu gehen. Was wir für Sie tun werden:
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Übersicht über die aktuelle Medikation
Wir erstellen eine Übersicht über alle Medikamente, die Sie derzeit einnehmen. Wir notieren auch, welche Medikamente während Ihrer Aufnahme abgesetzt oder geändert wurden und warum. So verhindern wir, dass Sie versehentlich ein Medikament weiter einnehmen, das aufgrund von Nebenwirkungen abgesetzt wurde. -
Informationsgespräch
Bei oder unmittelbar nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus werden wir ein Gespräch mit Ihnen (und/oder Ihrem Betreuer) führen. Wir erklären Ihnen, welche Medikamente Sie jetzt einnehmen, welche abgesetzt wurden und welche Sie in Zukunft brauchen werden. So können wir sicherstellen, dass Sie genau wissen, was zu tun ist, und Fehler vermeiden. -
Digitale Erfassung
Wir tragen alle wichtigen Daten gemäß den geltenden Richtlinien in Ihre digitale Patientenakte ein. Wir besprechen dies auch mit Ihnen (und/oder Ihrem Betreuer), um sicherzustellen, dass alles korrekt ist. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie mehrere Medikamente einnehmen. -
Übermittlung an den Hausarzt
Wir teilen Ihre Medikamentenübersicht mit Ihrem Hausarzt. Auf diese Weise weiß er/sie auch, welche Medikamente Sie einnehmen und welche abgesetzt wurden. So wird verhindert, dass Sie versehentlich wieder ein Medikament erhalten, das Sie nicht mehr brauchen. -
Rechtzeitige Beratung
Wir führen diese Beratung durch, bevor oder wenn Ihr Vorrat an Medikamenten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus zu Ende geht. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihnen die Medikamente nicht ausgehen und die Versorgung ordnungsgemäß fortgesetzt wird.
Wir sorgen dafür, dass Sie immer gut informiert sind und Ihre Medikamente sicher anwenden können. Wir sind dafür da, dass Ihre Behandlung nach dem Krankenhausaufenthalt reibungslos verläuft.
Wann darf die Apotheke für 'diese Handlung' abrechnen?
Der Apotheker darf die pharmazeutische Beratung während des Krankenhausaufenthaltes in Rechnung stellen, wenn alle wichtigen Daten in der digitalen Patientenakte gemäß der aktuellen Leitlinie "Leitlinie zur Übertragung von Medikationsdaten in der Kette" vorhanden sind. Diese Angaben müssen auch mit dem Patienten oder seinem Betreuer besprochen worden sein, falls erforderlich.
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