Datenaustausch
Austausch elektronischer medizinischer Daten
Ihr Hausarzt und Ihre Apotheke führen jeweils ihre eigenen Unterlagen über Sie. Diese enthalten Informationen, die für Ihre Behandlung wichtig sind. Ihr Hausarzt hält fest, welche Symptome Sie haben und welche Behandlungen Sie erhalten. Ihr Apotheker hält fest, welche Medikamente Sie erhalten und gegen welche Medikamente Sie allergisch sind.
Diese Daten können mit der LSP (Nationale Vermittlungsstelle) ausgetauscht werden.
Für eine klare Erklärung der LSP können Sie sich das folgende Video des VZVZ ansehen.
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Erlaubnis erteilen
Nutzt Ihr Hausarzt oder Ihre Apotheke das LSP? Dann wird er oder sie Sie um Erlaubnis bitten, Ihre Daten über dieses Netz zur Verfügung zu stellen. Nach Ihrer Zustimmung registriert Ihr Gesundheitsdienstleister Ihre Daten beim LSP, indem er Ihre Bürgerservicenummer (BSN) weitergibt. -
Daten anfordern
Ein anderer Gesundheitsdienstleister kann dann Ihre Daten anfordern, wenn dies für Ihre Behandlung notwendig ist. Anhand Ihrer Bürgerservicenummer sucht der LSP, welche Gesundheitsdienstleister Daten über Sie zur Verfügung gestellt haben. Sind Daten vorhanden, kann der Gesundheitsdienstleister diese anfordern und einsehen.
Das Netz listet nur Ihre BSN auf und welche Hausärzte und Apotheken Daten über Sie zur Verfügung haben. Ihre medizinischen Daten sind also nicht im LSP gespeichert.
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Regional
Das LSP ist in etwa 40 Regionen unterteilt. Alle Hausarztpraxen, Allgemeinmediziner und Apotheken, die den LSP nutzen, sind einer dieser Regionen zugeordnet und können sich bei Bedarf einer anderen Region anschließen. Innerhalb einer solchen Region tauschen die Gesundheitsdienstleister untereinander Daten aus. Eine Ausnahme wurde für Krankenhäuser gemacht. Sie haben oft Patienten, die aus mehreren Regionen kommen, und können daher Daten mit mehreren Regionen austauschen. Grundsätzlich bemerken die Patienten die regionale Zuordnung nicht, es sei denn, sie besuchen auch Gesundheitsdienstleister aus anderen Regionen. In diesem Fall sind die Daten möglicherweise nicht abrufbar. Über die können Sie sehen, mit welcher Region oder welchen Regionen Ihr Gesundheitsdienstleister Daten austauschen kann.
Wollen Sie, dass Gesundheitsdienstleister Ihre medizinischen Daten elektronisch weitergeben können? Dann können Sie Ihr mündliches Einverständnis dazu geben, wenn Ihr Hausarzt oder Apotheker Sie danach fragt. Außerdem können Sie das Formular ausdrucken, ausfüllen und bei Ihrem Gesundheitsdienstleister einreichen. Sie können Ihre Einwilligung auch online erteilen unter www.volgjezorg.nl. Mehrere Gesundheitsdienstleister verfügen möglicherweise über Daten über Sie, die sie weitergeben möchten. Wenn dies der Fall ist, geben Sie bitte jedem Gesundheitsdienstleister Ihr Einverständnis. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.
Das Formular herunterladen und ausdrucken? Das Formular herunterladen.