Übergabe mittels GDV (Verpackung pro Anlieferung)
Was genau ist eine Medikamentenrolle?
Eine Medikamentenrolle ist ein praktisches System, das Ihnen hilft, Ihre Medikamente richtig und rechtzeitig einzunehmen. Sie besteht aus Beuteln, die auf einer Rolle verpackt sind, wobei jeder Beutel für einen bestimmten Einnahmezeitpunkt steht. So können Sie leicht erkennen, welches Medikament Sie wann einnehmen müssen. So können Sie weniger Fehler machen und sind bei der Behandlung kooperativer. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach der Medikamentenrolle, wenn Ihr Arzt dies erlaubt.
Was ist in der Medikamentenrolle?
Die Medikamentenrolle ist für die meisten Medikamente in Tabletten- oder Kapselform geeignet, jedoch nicht für Medikamente, die viel Feuchtigkeit anziehen oder schnell zerfallen.
Vorteile der Medikamentenrolle
- Bessere Compliance: Sie nehmen Ihre Medikamente zur richtigen Zeit ein.
- Geringere Gefahr von Fehlern, wie z. B. Verwechslung von Medikamenten.
- Einfache Handhabung.
Wann haben Sie Anspruch auf die Medikamentenrolle?
Ob Sie Anspruch haben, bestimmt Ihr Arzt in Absprache mit dem Apotheker. Wir schauen nach:
- Ob es ein Problem mit der richtigen Einnahme Ihrer Medikamente gibt. Dazu beurteilen wir unter anderem, ob Sie Schwierigkeiten haben, die Einnahme von Arzneimitteln für sich selbst richtig zu organisieren. Mit anderen Worten, ob es ein Problem mit dem Medikamentenmanagement gibt.
- Signale für Probleme mit der Medikamenteneinnahme, indem Sie sich selbst oder Ihre informelle Pflegeperson oder andere Pflegepersonen diesbezüglich an die Apotheke wenden.
- Ob Sie Ihre Medikamente selbst richtig verwalten können.
- Ob Hilfe ohne Medikamentenrolle ausreichend ist.
- Ob Sie nicht unter das Pflegegesetz (Wlz) fallen.
- Ob Sie Medikamente für eine Woche oder mehrere Wochen am Stück benötigen.
Was macht die Apotheke für Sie?
- Die Apothekenhelferin stellt fest, ob es ein Problem mit der richtigen Einnahme Ihrer Medikamente gibt.
- Sie führen ein Anfangsgespräch mit der Apothekenhelferin, mit Ihnen selbst, mit Ihrer informellen Pflegeperson oder mit der Pflegekraft zu Hause.
- Die Apothekenhelferin erklärt Ihnen, wie die Medikamentenrolle funktioniert und was im Falle eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts zu tun ist.
- Die Apotheke vergewissert sich, dass Ihre Medikamente in die Medikamentenrolle passen und dass Sie einen aktuellen Überblick über die Medikamente haben, die Sie einnehmen müssen.
- Sie bekommen erklärt, wie Sie die Medikamentenrolle benutzen und aufbewahren.
- Es findet eine regelmäßige Absprache zwischen Ihnen, der Apotheke, dem Hausarzt und, falls erforderlich, der informellen Pflegeperson über die Verwendung der Medikamentenrolle statt.
- Der Apotheker überprüft jährlich, ob die Medikamente in der Medikamentenliste noch für Sie geeignet sind.
Änderungen in der Medikamentenliste
Wenn es Änderungen in Ihrer Medikation gibt, berät sich der Apotheker mit dem Arzt und passt die Medikamentenliste an. Dies kann bei Bedarf sofort oder bei der nächsten Abgabe geschehen. Sie erhalten immer Informationen über Änderungen und einen neuen Medikationsplan.
Wann darf die Apotheke "diese Handlung" erklären?
Die Apotheke kann diese "Leistung" erklären, wenn sie u.a. die unten aufgeführten Tätigkeiten durchgeführt hat.
- Die Apotheke prüft, ob das Rezept lesbar, authentisch, rational und wirksam ist.
- Die Apotheke prüft, ob das verschriebene Medikament für den Patienten geeignet ist. Dazu gehört die Überprüfung auf Fehler oder Mängel wie falsche Medikation, Dosierung, Behandlungsdauer, Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Doppelmedikation und Allergien. Die Überprüfung basiert auf dem aktuellen Medikamentengebrauch des Patienten, einschließlich der Selbstmedikation.
- Die Apotheke stimmt sich mit dem Verordner ab, wenn die Pharmakotherapie nicht angemessen ist.
- Die Apotheke informiert den Patienten (und/oder das Pflegepersonal) mündlich und schriftlich vor oder während der Abgabe.
- Die Apotheke stellt mindestens die Packungsbeilage zur Verfügung, um die ordnungsgemäße Anwendung des Medikaments zu fördern.
- Die Apotheke gibt Anweisungen, wie verschreibungspflichtige Medikamente für Patienten, die sie benötigen, zubereitet werden können.
- Die Apotheke prüft, ob das verschriebene Arzneimittel mit dem Rezept übereinstimmt, bevor sie es an den Patienten abgibt. Nach der Abgabe des Arzneimittels prüft die Apotheke, ob alle vorgenannten Kontrollen korrekt durchgeführt wurden.
- Die Apotheke ergreift bei vermuteten oder festgestellten Mängeln in der pharmazeutischen Versorgung und Dienstleistung geeignete Maßnahmen.
- Die Apotheke zeichnet relevante Daten in der digitalen Patientenakte auf.
- Die Apotheke gibt das UR-Medikament an den Patienten ab.
- Die Apotheke stellt fest, ob der Patient das Arzneimittel ohne GDV nicht verantwortungsvoll einnehmen oder verabreichen kann.
- Die Apotheke führt ein Aufnahmegespräch mit dem Patienten und/oder dem Pflegepersonal, wenn sie mit einem GDV beginnt.
- Die Apotheke erörtert die Gründe für die Einführung eines GDV. Die Apotheke gibt Anweisungen zur Anwendung des GDV. Die Apotheke macht eine Bestandsaufnahme, welche anderen (Selbstversorgungs-)Medikamente der Patient verwendet. Die Apotheke bespricht Dosierung, Dosierungshäufigkeit und Einnahmezeiten.
- Die Apotheke überprüft regelmäßig den Gebrauch und die medizinische Notwendigkeit der MedikamentenrolleDie Apotheke stellt dem Patienten (und/oder der Pflegeperson) und dem Arzt eine aktuelle Gesamtmedikationsübersicht einschließlich Einnahmezeiten zur Verfügung. Die Apotheke stellt sicher, dass der Patient (und/oder das Pflegepersonal) die einzelnen Arzneimittel erkennen kann. Die Apotheke informiert den Patienten (und/oder Betreuer) bei Änderungen in der Verschreibung.
Kosten
Die Kosten für eine Medikamentenrolle in den Niederlanden können je nach Apotheke und Krankenkasse variieren. In den meisten Fällen werden diese Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen, aber es gibt ein paar wichtige Dinge zu beachten:
- Selbstbehalt: Die Kosten für ein Brötchen werden von der Grundversicherung übernommen, aber sie zählen zu Ihrem obligatorischen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen, bis Ihr Selbstbehalt erreicht ist.
- Anwendungsgebühren: Neben den Kosten für die Arzneimittel berechnen die Apotheken auch eine Gebühr für die Zusammenstellung und Abgabe einer Medikamentenliste. Diese Gebühr kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Sie kann eine wöchentliche, zwei- oder dreiwöchentliche Gebühr sein und wird von der Krankenkasse erstattet, sofern Sie eine Vertragsapotheke aufsuchen und die in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen erfüllen.
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