Spezielle magistrale Zubereitungen in Apotheken
Spezialpräparat aus der Apotheke: was ist das?
Ein Spezialpräparat aus der Apotheke ist ein Arzneimittel, das speziell für Sie hergestellt wird. Dies geschieht immer auf der Grundlage eines Rezepts Ihres Arztes. Die spezialisierte Apotheke stellt dieses Arzneimittel in kleinen Mengen speziell für Ihre Bedürfnisse her.
Beispiele
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Medikamente für seltene Krankheiten
Patienten mit seltenen Krankheiten können manchmal von einem Medikament profitieren, das nicht mehr hergestellt wird oder das speziell angepasst werden muss, wie z. B. eine bestimmte Hormoncreme oder eine Kapsel mit einer einzigartigen Zusammensetzung.
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Dosierungen für Kinder
Viele Arzneimittel sind nicht in kindgerechten Dosierungen oder Formen erhältlich. Zum Beispiel können Apotheker flüssige Versionen von Medikamenten herstellen, die normalerweise nur in Tablettenform erhältlich sind.
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Medikamente ohne Konservierungsstoffe
Einige Patienten reagieren allergisch auf Konservierungsstoffe, die handelsüblichen Medikamenten häufig zugesetzt werden. Ein Apotheker kann ein Präparat ohne diese Stoffe herstellen.
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Chronische Schmerzmittel
Für Patienten mit chronischen Schmerzen kann der Apotheker spezielle Analgetika oder Lokalanästhetika herstellen, z. B. Cremes mit höheren Wirkstoffkonzentrationen als normalerweise erhältlich.
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Salbe für dermatologische Erkrankungen
Ein Apotheker kann spezielle Cremes oder Salben mit einzigartigen Wirkstoffkombinationen für Patienten mit komplexen Hauterkrankungen wie Ekzemen oder Schuppenflechte herstellen, bei denen Standardprodukte nicht wirken.
Kollegiale Rücklieferung
Dabei erhält eine Apotheke ein Arzneimittel von einer anderen Apotheke, ohne das Rezept weiterzugeben. Offiziell ist dies nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt, aber die Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen (IGJ) erlaubt es manchmal unter strengen Bedingungen.
Rezeptübermittlung
Ist eine kollegiale Übermittlung nicht möglich, kann Ihr Apotheker das Rezept an eine andere spezialisierte Apotheke übermitteln, die das Medikament herstellt. Diese Apotheke stellt das Arzneimittel dann entsprechend den Vorschriften her. Sie erhalten es dann über Ihre eigene Apotheke. Zubereitungen werden in der Regel für Kinder und Patienten verwendet, die unterschiedliche Dosierungen benötigen. Sie werden auch verwendet, wenn reguläre Arzneimittel aufgrund von Versorgungsproblemen nicht verfügbar sind.
Wann dürfen Apotheker Arzneimittel zubereiten?
Apotheker dürfen bei Bedarf Arzneimittel für ihre eigenen Patienten zubereiten (oder zubereiten lassen). Dabei befolgen die öffentlichen Apotheken den KNMP-Leitfaden "Zubereitung" und die Krankenhausapotheken den GMP-Z-Leitfaden des NVZA. Weitere Informationen finden Sie unter knmp.nl.
Wann darf die Apotheke "diesen Vorgang anmelden?
Wenn ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel eine besondere Zubereitung erfordert, kann eine zusätzliche Gebühr für die besondere Zubereitung in der Apotheke erhoben werden. Diese Gebühr ist zulässig, wenn das Arzneimittel in einer spezialisierten Apotheke hergestellt wird und besondere Sicherheitsmaßnahmen und Fachkenntnisse erfordert, z. B. spezielle Augentropfen.
Für die Herstellung eines speziellen verschreibungspflichtigen Arzneimittels kann die Apotheke eine Zuzahlung verlangen. Dies ist nur zulässig, wenn:
- Das Arzneimittel wird von einem Arzt verschrieben.
- Die Herstellung des Arzneimittels erfordert besondere Verfahren wie sterile Handhabung oder die Verwendung gefährlicher Stoffe. Diese Arbeiten sollten in speziell ausgerüsteten Apotheken durchgeführt werden, die über eine angemessene Sicherheitsausrüstung und ausreichendes Fachwissen verfügen, da dies für die Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels erforderlich ist.
- Die spezielle Zubereitung des Arzneimittels erfolgt durch den Gesundheitsdienstleister, der das Arzneimittel liefert, oder im Auftrag dieses Gesundheitsdienstleisters durch eine andere Fachkraft nach der genauen Verschreibung, damit die Menge für den Patienten genau richtig ist.
Dieser zusätzliche Betrag ist für die Arbeit, die die Apotheke leistet, um das Medikament speziell für Sie vorzubereiten.
Die Zubereitung in der Apotheke wird nur dann erstattet, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass das Medikament gut zu Ihnen passen, wissenschaftlich erwiesen wirksam und nicht zu teuer sein muss. Präparate, die Kosmetika oder nicht zugelassenen Medikamenten ähneln, werden nicht erstattet. Die Krankenversicherer entscheiden jedes Jahr, welche Präparate erstattet werden. Das Faltblatt des KNMP können Sie hier herunterladen.
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