Willkommen in unserer Apotheke!

Wir heißen Sie herzlich willkommen in einer unserer drei Apotheken. Die Hessen Apotheke, die Apotheke Bilthoven und der Servicepunkt Planetenbaan arbeiten eng zusammen, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.

Gerne überreichen wir Ihnen diesen Willkommensbrief mit allgemeinen Informationen über die Apotheke. Weiter unten in diesem Brief finden Sie in Stichpunkten die wichtigsten Informationen zu unserer Arbeitsweise. Außerdem können Sie in den beigefügten Broschüren nachlesen, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und an wen Sie sich bei eventuellen Beschwerden wenden können.

Haben Sie sich noch nicht bei uns registriert? Das können Sie ganz einfach über unsere Website tun. Im Registrierungsformular fragen wir Sie unter anderem, ob wir Ihre medizinischen Daten bei Ihrer bisherigen Apotheke anfordern dürfen. Für eine gute Beratung bei der Einnahme Ihrer Medikamente ist es notwendig, dass wir über ausreichende Informationen zu Ihrer Medikamenteneinnahme und eventuellen Allergien verfügen. Diese Informationen speichern wir in unserem Apothekeninformationssystem. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie uns dies mitteilen.

Es ist uns wichtig, dass Sie sich in unseren Apotheken wohlfühlen. Sollten Sie individuelle Wünsche hinsichtlich unserer Dienstleistungen haben, können Sie uns diese gerne mitteilen. Auch wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben, würden wir uns über eine Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alle Mitarbeiter von

Apotheke Bilthoven, Julianalaan 17, 3722 GD Bilthoven
An Werktagen von 8:00 bis 17:30 Uhr geöffnet. Zwischen 12:30 und 13:30 Uhr geschlossen. Tel. (030) 2282950 – E-Mail [email protected]

Servicepunkt Planetenbaan, Planetenbaan 3, 3721 KA Bilthoven
An Werktagen von 8:30 bis 17:30 Uhr geöffnet. Zwischen 12:30 und 13:30 Uhr geschlossen. Tel. (030) 2281415 – E-Mail [email protected]

Hessen Apotheke, Henrica van Erpweg 2, 3732 BG De Bilt
An Werktagen von 8:00 bis 17:30 Uhr geöffnet. Zwischen 12:30 und 13:30 Uhr geschlossen. Tel. (030) 2200383 – E-Mail [email protected]

Informationen zu unserer Arbeitsweise:

  • In den Apotheken werden alle Ihre Medikamentendaten erfasst. Diese können von Mitarbeitern aller drei Apotheken eingesehen werden. Darüber hinaus können diese Daten von anderen Gesundheitsdienstleistern abgerufen werden (zum Beispiel von der Notdienstapotheke, wenn Sie außerhalb der regulären Öffnungszeiten Medikamente benötigen). Wir geben Ihre Daten nur dann an externe Gesundheitsdienstleister weiter, wenn Sie dem zugestimmt haben.
  • Für die Bereitstellung von maßgeschneiderten Zubereitungen arbeiten wir mit spezialisierten Apotheken zusammen. Manchmal ist es dabei erforderlich, dass wir Ihr Rezept an diese Apotheke weiterleiten. Selbstverständlich wird dabei sorgfältig auf den Schutz Ihrer Privatsphäre geachtet.
  • Nachfüllrezepte können Sie bei Ihrem Hausarzt oder über MijnGezondheid.net bestellen (siehe unten). Es kann bis zu 2 Werktage dauern, bis Ihre Medikamente bereitstehen. Sofern uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, sobald Ihre Medikamente bereitstehen. Neue Medikamente können Sie in der Regel noch am selben Tag bei uns abholen.
  • Wir arbeiten eng mit „MijnGezondheid.net“ zusammen. Wenn Sie ein Konto erstellen, haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Medikamente erneut zu bestellen, Ihre Medikamentenakte einzusehen und uns eine Frage zu stellen.
  • Patienten der meisten Hausärzte aus De Bilt/Bilthoven können chronische Medikamente auch automatisch von der Apotheke nachbestellen lassen (Nachbestellservice). Sollten Sie daran interessiert sein, erkundigen Sie sich bitte in der Apotheke nach den Möglichkeiten.
  • In einigen unserer Apotheken gibt es Abholfächer. Das bedeutet, dass Sie Ihre Medikamente auch außerhalb unserer Öffnungszeiten abholen können. Sollten Sie daran interessiert sein, erkundigen Sie sich bitte in der Apotheke nach den Möglichkeiten.
  • Für (ältere) Patienten, die Schwierigkeiten bei der Einnahme von Medikamenten haben, gibt es die Möglichkeit von Medikamentenrollen (Baxters). Erkundigen Sie sich in der Apotheke nach den Möglichkeiten.
  • Wenn Sie krank oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie uns anrufen, um sich die Medikamente nach Hause liefern zu lassen. Möglicherweise erhalten Sie Medikamente, die Sie selbst bezahlen müssen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein Formular für ein Lastschriftverfahren zu unterschreiben, damit unser Zusteller kein Bargeld mit sich führen muss.
  • Die Regierung und die Krankenkassen legen fest, welche Arzneimittel erstattungsfähig sind. Es kann vorkommen, dass bestimmte Arzneimittel nur von einer bestimmten Marke erstattet werden. Sollten Sie davon abweichen wollen, gehen die Kosten in der Regel zu Ihren Lasten.
  • Unsere Apotheken halten sich an die allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, die von der KNMP hinterlegt wurden. Der Text kann in der Apotheke angefordert werden.
  • In unseren Apotheken steht ein separater Beratungsraum zur Verfügung. Eine persönliche Beratung durch den Apotheker ist bei uns möglich. Sie können dies persönlich oder telefonisch vereinbaren. Das Gespräch kann dann unter Wahrung der Privatsphäre stattfinden.
  • Wenn Sie eine Beschwerde oder einen Verbesserungsvorschlag haben, teilen Sie uns diese bitte gerne mit. So können wir bei Bedarf Verbesserungen vornehmen.
  • Wenn Sie alte oder nicht mehr benötigte Medikamente entsorgen möchten, können Sie diese in die „Chemobox“ der Gemeinde werfen. Sie können die Medikamente auch zur Vernichtung bei unserer Apotheke abgeben.
  • Wir haben an Werktagen von 8.00–8.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet (je nach Standort unterschiedlich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Sie sich ausschließlich mit Notfallrezepten an die Notdienstapotheke Utrecht, Burg. Fockema Andreaelaan 60 (beim Diakonessenhuis Utrecht), wenden. Tel. 030 214 45 83.
  • Sollten Sie unsere Apotheke als Stammkunde verlassen, beispielsweise aufgrund eines Umzugs, würden wir uns über eine entsprechende Mitteilung freuen. Um eine zuverlässige Vertretung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie nur bei einer Apotheke als Stammkunde registriert sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie nur eine Apotheke aufsuchen können, sollten Sie unerwartet etwas benötigen.
  • Für Arzneimittel, die nicht erstattet werden und die Sie nicht per Quittung in der Apotheke bezahlen, senden wir Ihnen – sofern Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben – eine Rechnung zu. Diese wird über Infomedics BV versandt

Ihre Daten, Medikamente und der Datenschutz (Quelle: Apotheek.nl)

Der Apotheker erfasst Ihre personenbezogenen Daten und Angaben zu Ihrer Medikamenteneinnahme. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Medikamente so sicher wie möglich einnehmen können. Das Apotheken-Team arbeitet nach strengen Vorschriften. Sowohl der Apotheker als auch die Apothekenmitarbeiter unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Sie können sich daher darauf verlassen, dass Ihre Daten sorgfältig behandelt werden.

Ihr Apotheker prüft, ob Sie Ihre Medikamente sicher anwenden können

Ihr Hausarzt, Facharzt oder ein anderer Gesundheitsdienstleister kann Ihnen ein Medikament verschreiben. Bevor Ihr Apotheker Ihnen dieses Medikament ausgibt, prüft er, ob es für Sie geeignet ist. Er achtet beispielsweise darauf, ob Sie das Medikament bereits zuvor eingenommen haben und ob es mit eventuellen anderen Medikamenten gut verträglich ist.

Werden Sie von verschiedenen Ärzten behandelt? Dann wissen diese manchmal nicht voneinander, welche Medikamente sie verschreiben. Daher ist es wichtig, dass Ihr Apotheker genau weiß, welche Medikamente Sie alles einnehmen. Ihr Apotheker achtet sorgfältig darauf, dass Sie diese Medikamente sicher kombinieren können. Auch wenn Sie Medikamente über einen längeren Zeitraum einnehmen, überprüft Ihr Apotheker, ob die Medikamente sicher sind und gut wirken.

Diese Angaben benötigt Ihre Apotheke

Teilen Sie Ihrem Apotheker daher mit, welche Medikamente Sie einnehmen. Das gilt auch für Medikamente, die Sie in einer anderen Apotheke beziehen, beispielsweise am Wochenende. Und für rezeptfreie Medikamente, die Sie beispielsweise in der Drogerie kaufen. Außerdem ist es wichtig mitzuteilen, ob Sie:

  • überempfindlich gegenüber bestimmten Stoffen sind;
  • eine chronische Erkrankung haben;
  • schwanger sind (oder nicht mehr) oder schwanger werden möchten;
  • stillen (oder nicht mehr stillen).

Neben Ihren Medikamentendaten speichert die Apotheke Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und die Versicherungsnummer Ihrer Krankenversicherung.

Laborergebnisse

Der Apotheker achtet auch auf Laborergebnisse, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Medikamente sicher einnehmen können. So sind Ärzte verpflichtet, Ihrem Apotheker abweichende Nierenwerte mitzuteilen. Denn wenn Ihre Nieren nicht richtig funktionieren, können Ihre Medikamente anders wirken. Falls erforderlich, passt der Apotheker Ihre Medikation in Absprache mit dem Arzt an.

Andere Laborergebnisse, beispielsweise aus Blut- oder Urinuntersuchungen, kann der Apotheker nur einholen, nachdem Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben. Diese Befunde gehen beim Hausarzt oder Facharzt ein, aber manchmal benötigt der Apotheker diese Befunde auch, um sicherzustellen, dass Sie das richtige Medikament in der richtigen Dosierung erhalten.

Weitergabe von Daten an andere Gesundheitsdienstleister

Was passiert, wenn Sie unerwartet zu einer anderen Apotheke, einem anderen Arzt oder ins Krankenhaus müssen? Dann ist es sehr wichtig, dass die andere Apotheke oder der andere Gesundheitsdienstleister über Ihre Medikamenteneinnahme informiert ist. Deshalb arbeiten Apotheker, Hausärzte und Fachärzte in Ihrer Region zusammen. Sie können Daten elektronisch über ein gesichertes Netzwerk austauschen: das „Landelijk Schakelpunt“ (LSP). Wenn Sie beispielsweise eine andere Apotheke aufsuchen, kann diese Ihre medizinischen Daten bei Ihrer eigenen Apotheke abfragen. So kann der Apotheker Ihre Medikamenteneinnahme genau überprüfen.

Einwilligung erteilen

Ihr Apotheker gibt Ihre Daten nur weiter, wenn Sie selbst Ihre Einwilligung dazu erteilen. Andere Apotheken, Hausärzte und das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, können dann Ihre Daten einsehen. 

Dies geschieht über ein gesichertes Netzwerk (wie das LSP), in dem Ihre Daten sicher gespeichert werden. Wenn Sie Ihre Einwilligung erteilen, hat Ihre eigene Apotheke stets einen vollständigen Überblick über Ihre Medikamentendaten. Ihre Medikamenteneinnahme verläuft dann so sicher wie möglich. Ein anderer Arzt oder eine andere Apotheke darf Ihre medizinischen Daten nur einsehen, wenn dies notwendig ist, um Ihnen schnell und angemessen zu helfen. Krankenkassen, Betriebsärzte und Arbeitgeber haben keinen Zugriff auf Ihre Daten.

Sie können Ihre Einwilligung erteilen über www.mijnmitz.nl oder bei einem Besuch in Ihrer Apotheke oder bei Ihrem Hausarzt erteilen. Holen Sie regelmäßig Medikamente in verschiedenen Apotheken ab? Dann erteilen Sie jeder Apotheke separat Ihre Einwilligung. 

Ihre Daten einsehen, abfragen oder ändern lassen

Ihr Apotheker kann Ihnen erklären, welche Ärzte, Apotheker und andere Gesundheitsdienstleister Ihre Daten einsehen können und wie das System funktioniert. Außerdem können Sie in Ihrer Apotheke Ihre elektronische Patientenakte einsehen und eine Kopie oder eine Medikamentenübersicht anfordern. So haben Sie einen Überblick über alle Ihre Medikamente und sonstigen Daten, die im Computersystem gespeichert sind. Sie können Ihren Apotheker auch nach einem digitalen Patientenportal fragen. Dabei handelt es sich um eine gesicherte App oder Website, auf der Sie Ihre Medikamenteneinnahme verfolgen und mit Ihrer Apotheke in Kontakt bleiben können, beispielsweise für Nachfüllrezepte. 

Sollten Ihre Daten fehlerhaft sein oder etwas fehlen, können Sie Ihren Apotheker bitten, dies zu korrigieren. Außerdem haben Sie das Recht, Ihre Daten (teilweise) löschen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn ein „gesetzlicher Ausnahmefall“ vorliegt, wie beispielsweise die Aufbewahrungsfrist für Rezepte. Diese muss der Apotheker 20 Jahre lang aufbewahren. 

Bitte beachten Sie: Die Löschung Ihrer Daten kann zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsqualität führen, da dann nicht alle Daten bei der Beurteilung Ihrer Medikation berücksichtigt werden können. 

Was passiert, wenn Sie keine Einwilligung erteilen?

Dann können andere Gesundheitsdienstleister nicht einsehen, welche Medikamente Sie einnehmen. Auch nicht in Notfällen. Sie müssen dann jede Änderung selbst der Apotheke oder dem Gesundheitsdienstleister mitteilen. Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihre Einwilligung erteilen oder nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. 

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zu Ihren Daten, Ihren Rechten in der Apotheke oder zur beruflichen Schweigepflicht? Sprechen Sie dies gerne mit Ihrem Apotheker an. Oder informieren Sie sich auf Apotheek.nl. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften für den Datenaustausch im Gesundheitswesen finden Sie auf Rijksoverheid.nl (suchen Sie nach „elektronischer Datenaustausch“). Oder besuchen Sie die Website der Patiëntenfederatie Nederland: Patientenfederatie.nl.

Haben Sie eine Beschwerde über Ihre Apotheke?

Apotheker setzen sich nach Kräften dafür ein, eine gute Versorgung zu gewährleisten. Sollten Sie dennoch eine Beschwerde über einen Apotheker oder einen Mitarbeiter Ihrer Apotheke haben, ist das natürlich bedauerlich. Das gilt auch für den Prozess, Ihre Beschwerde einzureichen. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können. 

Haben Sie eine Beschwerde bezüglich der Rechnung?

Haben Sie Beschwerden bezüglich der Rechnung? Oder bezüglich der Kosten für die apothekenärztliche Versorgung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Krankenversicherer. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung oder in Ihrer Versicherungsbestätigung. 

Haben Sie eine Beschwerde über Ihre Apotheke?

  1. Besprechen Sie die Beschwerde mit Ihrem Apotheker
    Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Apotheker. Dies gilt auch, wenn Sie eine Beschwerde über einen Mitarbeiter der Apotheke haben. Wenn der Apotheker nicht weiß, dass Sie unzufrieden sind, kann die Beschwerde nicht geklärt werden. Manchmal fällt es schwer, das Gespräch zu suchen. Aber ein persönliches Gespräch löst oft schon vieles.
  2. Beschwerdemediation
    Kommen Sie mit dem Apotheker nicht weiter? Dann können Sie Ihre Beschwerde beim Beschwerdemediator des Schlichtungsbüros für Apotheken einreichen. Dieser ist unabhängig und ergreift keine Partei. Der Beschwerdevermittler kann für Sie vermitteln. Alles, was Sie mit dem Beschwerdevermittler besprechen, ist vertraulich.
  3. Schlichtungskommission
    Gelingt es nicht, Ihre Beschwerde mit Hilfe des Beschwerdevermittlers zu klären? Dann können Sie die Beschwerde als Streitfall der Schlichtungskommission für öffentliche Apotheken (SKGE) vorlegen. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Verfahren. Die Schlichtungsstelle prüft, ob Ihre Beschwerde begründet ist. Die Schlichtungsstelle fällt ein klares, unabhängiges und unparteiisches Urteil. Dieses Urteil ist rechtsverbindlich. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der SKGE: www.skge.nl/patienten.

Kosten

Die Schlichtung durch den Beschwerdebearbeiter ist kostenlos. Wenden Sie sich an die Schlichtungskommission? Dann fallen Kosten an. Die Gebühren finden Sie unter www.skge.nl

Kontaktdaten

Schlichtungsstelle für Apotheken
E-Mail: [email protected]

Schlichtungsstelle für öffentliche Apotheken

Postfach 8018
5601 KA Eindhoven
T 088 02 29 181
E [email protected] www.skge.nl

Fragen zu Ihren Medikamenten? www.apotheek.nl