Willkommen in unserer Apotheke!

Wir heißen Sie herzlich willkommen in einer unserer drei Apotheken. Hessen Apotheek, Apotheek Bilthoven und Apotheek Planetenbaan arbeiten eng zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Wir freuen uns, Ihnen diesen Willkommensbrief mit allgemeinen Informationen über die Apotheke anbieten zu können. Im weiteren Verlauf dieses Briefes finden Sie Punkt für Punkt die wichtigsten Informationen über unsere Arbeitsweise. Außerdem können Sie in den beiliegenden Merkblättern lesen, wie wir mit Ihrer Privatsphäre umgehen und wohin Sie sich bei Beschwerden wenden können.

Sie haben sich noch nicht bei uns registriert? Das können Sie ganz einfach über unsere Website tun. Im Anmeldeformular fragen wir unter anderem, ob wir Ihre medizinischen Daten von Ihrer alten Apotheke anfordern dürfen. Um Sie bei der Einnahme Ihrer Medikamente richtig beraten zu können, benötigen wir ausreichende Informationen über Ihre Medikamenteneinnahme und eventuelle Allergien. Diese Informationen speichern wir in unserem Apothekeninformationssystem. Sollten Sie dies als störend empfinden, teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir finden es wichtig, dass Sie sich in unseren Apotheken wohlfühlen. Wenn Sie individuelle Wünsche zu unseren Leistungen haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Auch Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alle Mitarbeiter der

Apotheek Bilthoven, Julianalaan 17, 3722 GD Bilthoven
Öffnet werktags von 8:00 bis 17:30. Geschlossen zwischen 12.30 und 13.30 Uhr. Tel (030) 2282950 - email [email protected]

Apotheek Planetenbaan, Planetenbaan 3, 3721 KA Bilthoven
Öffnet werktags von 8.30 bis 17.30 Uhr. Geschlossen zwischen 12.30 und 13.30 Uhr. Tel (030) 2281415 - email [email protected]

Hessen Apotheek, Henrica van Erpweg 2, 3732 BG De Bilt
Geöffnet an Wochentagen von 8.00 bis 17.30 Uhr. Geschlossen zwischen 12.30 und 13.30 Uhr. Tel. (030) 2200383 - E-Mail [email protected]

Informationen über unsere Arbeitsweise:

  • Alle Ihre Medikationsdaten werden in den Apotheken erfasst. Diese können von Kollegen aus allen 3 Apotheken eingesehen werden. Darüber hinaus können diese Daten von anderen Gesundheitsdienstleistern eingesehen werden (z.B. von der Service-Apotheke, wenn Sie außerhalb der normalen Öffnungszeiten Medikamente benötigen). Wir tauschen Ihre Daten nur dann mit externen Gesundheitsdienstleistern aus, wenn Sie uns die Erlaubnis dazu gegeben haben.
  • Für die Bereitstellung von maßgeschneiderten Präparaten arbeiten wir mit spezialisierten Apotheken zusammen. Manchmal erfordert dies, dass wir Ihr Rezept an diese Apotheke weiterleiten. Selbstverständlich wird Ihre Privatsphäre dabei sorgfältig behandelt.
  • Wiederholungsmedikamente können bei Ihrem Hausarzt oder über MijnGezondheid.net (siehe unten) bestellt werden. Es kann bis zu 2 Arbeitstage dauern, bis Ihre Medikamente fertig sind. Wenn uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist, werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn Ihre Medikamente fertig sind. Neue Medikamente können in der Regel noch am selben Tag bei uns abgeholt werden.
  • Wir arbeiten eng mit MijnGezondheid.net zusammen. Wenn Sie ein Konto anlegen, können Sie bestimmte Medikamente wiederholen lassen, Ihre Medikamentendatei einsehen und uns Fragen stellen.
  • Patienten der meisten Hausärzte in De Bilt/Bilthoven können auch chronische Medikamente automatisch von der Apotheke wiederholen lassen (Wiederholungsdienst). Wenn Sie daran interessiert sind, erkundigen Sie sich bitte in der Apotheke nach den Möglichkeiten.
  • In einigen unserer Apotheken gibt es Abholfächer. So können Sie Ihre Medikamente auch außerhalb unserer Öffnungszeiten abholen.
  • Für (ältere) Patienten, die Schwierigkeiten bei der Einnahme ihrer Medikamente haben, gibt es die Möglichkeit von Medikamentenrollen (Baxter). Fragen Sie in der Apotheke nach den Möglichkeiten.
  • Wenn Sie krank sind oder Schwierigkeiten beim Gehen haben, können Sie uns anrufen, damit wir Ihnen die Medikamente nach Hause liefern. Es kann sein, dass Sie Medikamente erhalten, die Sie selbst bezahlen müssen. In diesem Fall bitten wir Sie, eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben, damit unser Zusteller kein Bargeld mit sich führen muss.
  • Der Staat und die Krankenkassen bestimmen, welche Arzneimittel erstattungsfähig sind. Bestimmte Medikamente können nur von einer bestimmten Marke erstattet werden. Sollten Sie hiervon abweichen wollen, gehen die Kosten in der Regel zu Ihren Lasten in der Apotheke.
  • Unsere Apotheken halten sich an die allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, die vom KNMP hinterlegt sind. Der Text kann in der Apotheke angefordert werden.
  • In unseren Apotheken steht ein separater Beratungsraum zur Verfügung. Eine persönliche Beratung durch den Apotheker ist eine unserer Möglichkeiten. Diese können Sie persönlich oder telefonisch anfordern. Das Gespräch kann dann in aller Ruhe stattfinden.
  • Wenn Sie eine Beschwerde oder einen Verbesserungsvorschlag haben, können Sie uns das gerne mitteilen. So können wir, wo nötig, Verbesserungen vornehmen.
  • Wenn Sie alte oder nicht mehr benötigte Medikamente wegwerfen wollen, können Sie dies in der Chemobox der Gemeinde tun. Sie können die Medikamente auch in unserer Apotheke zur Vernichtung anbieten.
  • Wir haben werktags von 8.00-8.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet (je nach Filiale unterschiedlich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten können dringende Rezepte nur in der Service-Apotheke Utrecht, Burg. Fockema Andreaelaan 60 (bei Diakonessenhuis Utrecht). Tel.-Nr. 030 214 45 83.
  • Wenn Sie unsere Apotheke als Stammkunde wieder verlassen, z.B. durch einen Umzug, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies mitteilen. Um eine zuverlässige (Dienst-)Vertretung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Sie nur in einer Apotheke als Stammkunde registriert sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie nur zu einer Apotheke gehen können, wenn Sie unerwartet etwas brauchen.

Ihre Daten, Arzneimittel und der Datenschutz (Quelle Apotheek.nl)

Der Apotheker speichert Ihre persönlichen Daten und Angaben über die Verwendung Ihrer Arzneimittel. Er tut dies, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Medikamente so sicher wie möglich verwenden können. Das Apothekenteam arbeitet nach strengen Regeln. Sowohl der Apotheker als auch das Apothekenpersonal unterliegen dem Berufsgeheimnis. Sie können also darauf vertrauen, dass sie mit Ihren Informationen sorgfältig umgehen.

Ihr Apotheker prüft, ob Sie Ihre Arzneimittel sicher anwenden können

Ihr Hausarzt, Facharzt oder ein anderer Gesundheitsdienstleister kann Ihnen ein Arzneimittel verschreiben. Vor der Verabreichung dieses Arzneimittels prüft Ihr Apotheker, ob es für Sie geeignet ist.

Werden Sie von verschiedenen Ärzten behandelt? Dann wissen sie manchmal nicht voneinander, welche Arzneimittel sie verschreiben. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Apotheker genau weiß, welche Medikamente Sie einnehmen. Ihr Apotheker oder Ihre Apothekerin sorgt dafür, dass Sie diese Arzneimittel sicher kombinieren können. Auch wenn Sie Medikamente über einen längeren Zeitraum einnehmen, prüft Ihr Apotheker, ob die Medikamente sicher sind und richtig wirken.

Diese Angaben braucht Ihre Apotheke

Sagen Sie also Ihrem Apotheker, welche Medikamente Sie einnehmen. Das gilt auch für Medikamente, die Sie aus einer anderen Apotheke beziehen, zum Beispiel am Wochenende. Und für Medikamente, die ohne Rezept erhältlich sind, zum Beispiel in der Apotheke. Außerdem ist es wichtig, uns mitzuteilen, wenn Sie:

  • auf bestimmte Stoffe überempfindlich reagieren;
  • an einer chronischen Krankheit leiden;
  • schwanger (oder nicht mehr) sind oder schwanger werden wollen;
  • stillen (oder nicht mehr).

Zusätzlich zu Ihren Arzneimitteldaten speichert die Apotheke Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Bürgerservicenummer und die Versicherungsnummer Ihrer Krankenversicherung.

Laborergebnisse

Der Apotheker achtet auch auf die Laborergebnisse, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Arzneimittel sicher einnehmen können. Zum Beispiel sind Ärzte verpflichtet, Ihrem Apotheker abnorme Nierenfunktionswerte zu melden. Denn wenn Ihre Nieren nicht richtig funktionieren, können Ihre Arzneimittel anders wirken. Falls erforderlich, passt der Apotheker Ihre Medikamente in Absprache mit dem Arzt an.

Andere Laborergebnisse, zum Beispiel von Blut- oder Urinuntersuchungen, kann der Apotheker nur mit Ihrer Zustimmung anfordern. Diese Ergebnisse gehen an den Haus- oder Facharzt, aber manchmal braucht auch der Apotheker diese Ergebnisse, um sicherzustellen, dass Sie das richtige Medikament in der richtigen Menge erhalten.

Datenaustausch mit anderen Gesundheitsdienstleistern

Was passiert, wenn Sie unerwartet zu einer anderen Apotheke oder einem anderen Arzt oder ins Krankenhaus gehen müssen? Dann ist es sehr wichtig, dass die andere Apotheke oder der andere Gesundheitsdienstleister über Ihre Medikamenteneinnahme Bescheid weiß. Deshalb arbeiten Apotheker, Hausärzte und Fachärzte in Ihrer Region zusammen. Sie können Daten elektronisch über ein sicheres Netz austauschen: den National Switch Point (LSP). Wenn Sie zum Beispiel eine andere Apotheke aufsuchen, kann diese Ihre medizinischen Daten von Ihrer eigenen Apotheke abfragen. Auf diese Weise kann der Apotheker Ihre Medikamenteneinnahme ordnungsgemäß überwachen.

Erlaubnis erteilen

Ihr Apotheker gibt Ihre Daten nur weiter, wenn Sie Ihre Zustimmung geben. Andere Apotheken, Hausärzte und das Krankenhaus, in dem Sie in Behandlung sind, können dann Ihre Daten einsehen.

Dies geschieht über ein sicheres Netz (wie LSP), in dem Ihre Daten sicher aufbewahrt werden. Wenn Sie Ihr Einverständnis geben, hat Ihre eigene Apotheke immer einen vollständigen Überblick über Ihre Medikamentendaten. Ihre Medikamenteneinnahme ist dann so sicher wie möglich. Ein anderer Arzt oder eine andere Apotheke darf Ihre medizinischen Daten nur einsehen, wenn dies notwendig ist, um Ihnen richtig und schnell zu helfen. Krankenkassen, Betriebsärzte und Arbeitgeber können Ihre Daten nicht einsehen.

Sie können Ihre Einwilligung über www.volgjezorg.nl oder bei einem Besuch in Ihrer Apotheke oder bei Ihrem Hausarzt erteilen. Holen Sie regelmäßig Medikamente bei verschiedenen Apotheken ab? Dann geben Sie jeder Apotheke eine gesonderte Einwilligung.

Ihre Daten einsehen, beantragen oder ändern lassen

Ihr Apotheker kann Ihnen sagen, welche Ärzte, Apotheker und andere Gesundheitsdienstleister Ihre Daten einsehen können und wie das System funktioniert. Sie können Ihre elektronische Akte auch in Ihrer Apotheke einsehen und eine Kopie oder eine Medikamentenübersicht anfordern. So erhalten Sie einen Überblick über alle Ihre Arzneimittel und andere Daten, die im Computersystem gespeichert sind. Sie können Ihren Apotheker auch nach einem digitalen Patientenportal fragen. Dabei handelt es sich um eine sichere App oder Website, auf der Sie Ihre Medikamenteneinnahme nachverfolgen und Ihre Apotheke z. B. für Nachbestellungen kontaktieren können.

Wenn etwas in Ihren Daten falsch ist oder fehlt, können Sie Ihren Apotheker bitten, es zu ändern. Sie haben auch das Recht, Ihre Daten (teilweise) zu löschen. Dies gilt nicht, wenn es eine "gesetzliche Ausnahme" gibt, wie zum Beispiel die Aufbewahrungsfrist für Rezepte. Der Apotheker muss diese 20 Jahre lang aufbewahren.

Bitte beachten Sie, dass die Löschung Ihrer Daten zu einer schlechteren Versorgung führen kann, da nicht alle Daten in die Beurteilung Ihrer Medikation einbezogen werden können.

Was ist, wenn Sie Ihre Zustimmung nicht geben?

Dann können andere Gesundheitsdienstleister nicht sehen, welche Medikamente Sie einnehmen. Auch nicht in Notfällen. Sie müssen dann die Apotheke oder den Gesundheitsdienstleister selbst über alle Änderungen informieren. Sie entscheiden, ob Sie Ihre Zustimmung geben oder nicht. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen zu Ihren Daten, Ihren Rechten in der Apotheke oder zum Berufsgeheimnis? Sprechen Sie mit Ihrer Apothekerin oder Ihrem Apotheker. Oder suchen Sie nach Informationen auf Apotheek.nl. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen über die gemeinsame Nutzung von Daten im Gesundheitswesen finden Sie unter Rijksoverheid.nl (suchen Sie nach "elektronischer Datenaustausch"). Oder besuchen Sie die Website des niederländischen Patientenverbands: Patientenfederatie.nl.

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Beschweren Sie sich über Ihre Apotheke?

Apotheker geben sich große Mühe, eine gute Versorgung zu gewährleisten. Wenn Sie eine Beschwerde über einen Apotheker oder einen Angestellten Ihrer Apotheke haben, ist das nicht schön. Das gilt auch für das Verfahren, mit dem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können. Hier erfahren Sie, was Sie mit Ihrer Beschwerde tun können.

Haben Sie eine Beschwerde über die Rechnung?

Haben Sie Beschwerden über die Rechnung? Oder über die Kosten der Apothekenversorgung? Wenn ja, ist Ihre Frage an Ihre Krankenkasse gerichtet. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung oder in Ihrem Versicherungsschein.

Beschweren Sie sich über Ihre Apotheke?

  1. Besprechen Sie die Beschwerde mit Ihrem Apotheker
    Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Apotheker. Das können Sie auch tun, wenn Sie sich über einen Mitarbeiter der Apotheke beschweren. Wenn der Apotheker nicht weiß, dass Sie unzufrieden sind, kann die Beschwerde nicht behoben werden. Es ist manchmal schwierig, ein Gespräch zu führen. Aber ein 1:1-Gespräch löst oft vieles.
  2. Beschwerdevermittlung
    Sind Sie mit dem Apotheker nicht zu einer Einigung gekommen? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an den Beschwerdemediator der Schlichtungsstelle für Apotheken wenden. Dieser ist unabhängig und ergreift keine Partei. Der Beschwerdemediator kann für Sie vermitteln. Alles, was Sie mit dem Beschwerdemediator besprechen, ist vertraulich.
  3. Schlichtungsausschuss
    Erfolgt keine Lösung Ihrer Beschwerde mit Hilfe des Beschwerdemediators? Dann können Sie die Beschwerde als Streitfall bei der Streitschlichtungsstelle für öffentliche Apotheken (SKGE) einreichen. Dies ist ein rechtliches Verfahren. Der Schlichtungsausschuss prüft, ob Ihre Beschwerde begründet ist. Die Schlichtungskommission fällt ein klares, unabhängiges und unparteiisches Urteil. Dieses Urteil ist rechtsverbindlich.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der SKGE: www.skge.nl/patienten.

Kosten

Die Vermittlung durch den Beschwerdebeauftragten ist kostenlos. Gehen Sie vor den Schlichtungsausschuss? Dann fallen Kosten an. Die Gebühren können Sie unter www.skge.nl nachlesen.

Kontaktdaten

Schlichtungsstelle Apotheken
Email: [email protected]

Geschillencommissie Openbare Apotheken

Postbus 8018
5601 KA Eindhoven
T 088 02 29 181
E [email protected] www.skge.nl

Fragen zu Ihren Medikamenten? www.apotheek.nl