Nicht lieferbare, bevorzugte Medikamente
Vorzugspolitik
In der Apotheke befassen wir uns mit nicht lieferbaren bevorzugten Arzneimitteln. Das sind Arzneimittel, die von Ihrer Krankenkasse als "bevorzugt" (bevorzugte Arzneimittel) bezeichnet werden, weil sie in der Regel am billigsten sind. Jede Krankenkasse entscheidet, welche Arzneimittel bevorzugt werden, und manchmal sind sie vorübergehend nicht verfügbar. Wenn ein bevorzugtes Arzneimittel nicht verfügbar ist, müssen wir als Apotheke eine Alternative finden.
Was bedeutet das?
Das kann dazu führen, dass Sie eine andere Marke oder ein anderes Arzneimittel erhalten. Die Anzahl der nicht lieferbaren bevorzugten Arzneimittel ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Übersicht
Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl der bevorzugt ausgewiesenen Arzneimittel, die im angegebenen Zeitraum nicht verfügbar sind. Die Krankenkassen kaufen diese Arzneimittel ein. Es liegt daher auch in der Verantwortung der Krankenversicherer, die Verfügbarkeit der von ihnen benannten Arzneimittel so weit wie möglich sicherzustellen. Quelle: SFK.