Ausgewiesene bevorzugte Arzneimittel
Was sind bevorzugte Arzneimittel?
Bevorzugte Arzneimittel sind Arzneimittel, die von den Krankenversicherungen als bevorzugte Arzneimittel ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten für diese Arzneimittel in voller Höhe erstattet, sofern es sich um ein bevorzugtes Arzneimittel handelt. Die Politik im Zusammenhang mit bevorzugten Arzneimitteln kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich sein, was zu einer unterschiedlichen Anzahl von ausgewiesenen Arzneimitteln führt.
Was bedeutet das für Sie als Patient?
Je mehr bevorzugte Arzneimittel von der Krankenkasse benannt werden, desto geringer ist die Auswahl für Sie als Patient innerhalb der verfügbaren Palette. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede für den Zeitraum ab Januar 2026.
Quelle: SFK.